Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottGNeuRG k.a.Abk.)

G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065 (Nr. 37); Geltung ab 01.07.2021
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Artikel 1 Rennwett- und Lotteriegesetz


Artikel 1 ändert mWv. 1. Juli 2021 RennwLottG

(gesamter Text siehe Rennwett- und Lotteriegesetz - RennwLottG)



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