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Artikel 18 - Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (StPOuaFG k.a.Abk.)

Artikel 18 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs


Artikel 18 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2021 BGB § 1361b

In § 1361b Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, werden die Wörter „der Gesundheit oder der Freiheit" durch die Wörter „an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 18 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 StPOuaFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPOuaFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2114, 3141
Artikel 2 RSGEG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 651r wird wie folgt ...