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Artikel 28 - Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (StPOuaFG k.a.Abk.)

Artikel 28 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Juli 2021 in Kraft. Artikel 26 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Juni 2021.

 
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