Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
B. v. 17.08.2021 BGBl. I S. 3678
Berichtigung EIdNwGBer ... b) Die bisherigen Nummern 5 bis 9 werden zu den Nummern 6 bis 10. 2. In Artikel 5 Absatz 2 wird die Angabe „9" durch die Angabe „10" ...
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