Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 49 - Pfandbriefgesetz (PfandBG)

§ 49 Fortgeltende Deckungsfähigkeit



(1) 1Abweichend von § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a sind Forderungen gegen solche Kreditinstitute, die in der Rechtsform einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts geführt werden, weiterhin unbeschränkt deckungsfähig, wenn die Forderungen bereits am 18. Juli 2001 bestanden. 2Forderungen gegen die genannten Kreditinstitute sind auch deckungsfähig, wenn die Forderungen nach dem 18. Juli 2001 und vor dem 19. Juli 2005 vereinbart worden sind und ihre Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht.

(2) 1Abweichend von § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, e und h in der ab dem 26. März 2009 geltenden Fassung sind Forderungen gegen die dort genannten Schuldner oder Gewährleistungsgeber, welche der Bonitätsstufe 2 nach Tabelle 1 des Artikels 114 Absatz 2, Tabelle 5 des Artikels 121 Absatz 1, Tabelle 2 des Artikels 116 Absatz 1 oder Tabelle 3 des Artikels 120 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zugeordnet worden sind, weiterhin deckungsfähig, sofern die Forderungen vor dem 26. März 2009 in das Deckungsregister eingetragen worden sind. 2Der Gesamtbetrag der Forderungen gegen Schuldner der Bonitätsstufe 2 darf höchstens einen Anteil von 20 Prozent der ausstehenden Pfandbriefe der jeweiligen Pfandbriefgattung betragen; die von § 20 Absatz 1 Nummer 3 in der ab dem 26. März 2009 geltenden Fassung umfassten Deckungswerte sind anzurechnen.

(3) 1Abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2a Buchstabe b, § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, auch in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und mit § 26f Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, sowie von § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe b sind Forderungen, die sich gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland oder dort ansässige Schuldner richten oder für die von diesen Stellen die Gewährleistung übernommen worden ist und vor dem Zeitpunkt, ab dem das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und auch nicht wie ein solcher zu behandeln ist, gemäß den vorgenannten Vorschriften zur Deckung verwendet worden sind, weiterhin für die entsprechende Pfandbriefgattung deckungsfähig. 2Für Sichteinlagen und Geldforderungen mit täglicher Fälligkeit gilt dies bis zu einem Monat nach dem Tag, an dem erstmalig über die vorgenannten Guthaben seitens der Pfandbriefbank verfügt werden konnte.

(4) Forderungen, die

1.
durch Grundpfandrechte an im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,

2.
durch Schiffshypotheken an dort registrierten Schiffen und Schiffsbauwerken oder

3.
durch Flugzeughypotheken an dort registrierten Flugzeugen im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes besichert sind oder die

4.
sich gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland oder dort ansässige Schuldner richten oder für die von diesen Stellen die Gewährleistung übernommen worden ist

und vor dem Zeitpunkt, ab dem das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und auch nicht wie ein solcher zu behandeln ist, gemäß § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c und g sowie Nummer 2, § 21 in Verbindung mit § 22 Absatz 5 Satz 1 und § 26a in Verbindung mit § 26b Absatz 4 Satz 1 zur Deckung verwendet worden sind, sind nicht auf die in § 13 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz, § 20 Absatz 3, § 22 Absatz 5 Satz 2 und § 26b Absatz 4 Satz 2 genannten Grenzen anzurechnen.


Text in der Fassung des Artikels 2 CBD-Umsetzungsgesetz G. v. 12. Mai 2021 BGBl. I S. 1063 m.W.v. 8. Juli 2022



 

Frühere Fassungen von § 49 PfandBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.07.2022Artikel 2 CBD-Umsetzungsgesetz
vom 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 CBD-Umsetzungsgesetz
vom 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
aktuell vorher 29.03.2019Artikel 7 Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
vom 25.03.2019 BGBl. I S. 357
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 5 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 2 CRD IV-Umsetzungsgesetz
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
aktuell vorher 01.08.2009Artikel 5 Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2305
aktuell vorher 26.03.2009Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
vom 20.03.2009 BGBl. I S. 607
aktuellvor 26.03.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 49 PfandBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 PfandBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)
Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Anlage 4 PfandMeldeV Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Deckung (HypDck)
... im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ... im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 1 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, in Japan, in ... „007" und „013" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 1 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben. 72. Die Felder der mit ...
Anlage 10 PfandMeldeV Meldung: Öffentliche Pfandbriefe - Deckung (ÖpfDck)
... im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ... im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Deckungswerten), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ... „007" und „014" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben. 69. Die Felder der mit ...
Anlage 16 PfandMeldeV Meldung: Schiffspfandbriefe - Deckung (SchDck)
... im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ... „013" und „019" versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 2 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben. 74. Die Felder der mit ...
Anlage 21 PfandMeldeV Meldung: Flugzeugpfandbriefe - Deckung (FlgDck)
... im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich der unter § 49 Absatz 4 Nummer 4 PfandBG fallenden Forderungen), in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada oder in Japan ... versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „darunter: unter § 49 Absatz 4 Nummer 3 PfandBG fallende Deckungswerte" zu überschreiben. 62. Das Feld der mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 5 AbwMechG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1)." 6. § 49 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ...

Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
G. v. 25.03.2019 BGBl. I S. 357
Artikel 7 Brexit-StBG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... Königreich Großbritannien und Nordirland" eingefügt. 4. Dem § 49 werden die folgenden Absätze 3 und 4 angefügt: „(3) Abweichend von ...

CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 1 CBD-UG Änderung des Pfandbriefgesetzes
...  31. § 47 wird aufgehoben. 32. § 48 wird aufgehoben. 33. In § 49 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3" durch die Wörter ...
Artikel 2 CBD-UG Weitere Änderung des Pfandbriefgesetzes
... (EU) 2019/2162 veröffentlichten Information nachweisen lässt." 19. § 49 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter ...

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 2 CRDIVUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... dem Artikel 4 Absatz 1 Nummer 74 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013" ersetzt. 24. In § 49 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Anhang VI der Richtlinie 2006/48/EG" durch die Wörter ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 1 PfandBFEG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... „2000/12/EG" durch die Angabe „2006/48/EG" ersetzt. 32. § 49 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2305
Artikel 5 FMVAStärkG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... 5 Abs. 2" durch die Angabe „§ 5 Absatz 1a" ersetzt. 2. § 49 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ...