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§ 41a - Pfandbriefgesetz (PfandBG)

§ 41a Bezeichnungsschutz Europäische gedeckte Schuldverschreibung



(1) Es ist verboten, ein Finanzinstrument unter der Bezeichnung „Europäische gedeckte Schuldverschreibung" sowie deren Übersetzung in die anderen Amtssprachen der Europäischen Union nach Artikel 27 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2162 in den Verkehr zu bringen, es sei denn, bei dem Finanzinstrument handelt es sich um

1.
einen von einer Pfandbriefbank nach dem 7. Juli 2022 begebenen Pfandbrief im Sinne des § 1 Absatz 3 oder

2.
einen von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum begebenen Schuldtitel, für den sich die Befugnis zum Führen dieser Bezeichnung in der Amtssprache am Sitz des Kreditinstituts anhand der von der nach Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/2162 im Sitzstaat des Kreditinstituts benannten Aufsichtsbehörde nach Maßgabe des Artikels 26 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2019/2162 veröffentlichten Information nachweisen lässt.

(2) Es ist verboten, ein Finanzinstrument unter der Bezeichnung „Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)" sowie deren Übersetzung in die anderen Amtssprachen der Europäischen Union nach Artikel 27 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/2162 in den Verkehr zu bringen, es sei denn, bei dem Finanzinstrument handelt es sich um

1.
einen von einer Pfandbriefbank nach dem 7. Juli 2022 begebenen Hypothekenpfandbrief, Öffentlichen Pfandbrief oder Schiffspfandbrief oder

2.
einen von einem Kreditinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach dem 7. Juli 2022 begebenen Schuldtitel, für den sich die Befugnis zum Führen dieser Bezeichnung in der Amtssprache am Sitz des Kreditinstituts anhand der von der nach Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/2162 im Sitzstaat des Kreditinstituts benannten Aufsichtsbehörde nach Maßgabe des Artikels 26 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2019/2162 veröffentlichten Information nachweisen lässt.


Text in der Fassung des Artikels 2 CBD-Umsetzungsgesetz G. v. 12. Mai 2021 BGBl. I S. 1063 m.W.v. 8. Juli 2022



 

Frühere Fassungen von § 41a PfandBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.07.2022Artikel 2 CBD-Umsetzungsgesetz
vom 12.05.2021 BGBl. I S. 1063

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 41a PfandBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41a PfandBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PfandBG Erlaubnis (vom 08.07.2022)
... für welche der in Umlauf befindlichen Pfandbriefgattungen der Pfandbriefbank welche der in § 41a genannten Bezeichnungen verwendet werden dürfen. In den Fällen, in denen die ...
§ 39 PfandBG Bußgeldvorschriften (vom 08.07.2022)
... eine Angabe nicht oder nicht mindestens zwei Jahre veröffentlicht oder 6. entgegen § 41a ein Finanzinstrument in den Verkehr bringt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sicherheitenverordnung (SiV)
V. v. 28.10.2022 BGBl. I S. 1972
§ 1 SiV Zur Sicherheitsleistung geeignete Wertpapiere
... ist oder c) die als Europäische gedeckte Schuldverschreibung im Sinne des § 41a Absatz 1 Nummer 2 des Pfandbriefgesetzes ausgegeben werden, 2. gedeckte Schuldverschreibungen, die nach § 13 des Gesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 2 CBD-UG Weitere Änderung des Pfandbriefgesetzes
... und Mitteilungen in Strafsachen § 41 Bezeichnungsschutz Pfandbrief § 41a Bezeichnungsschutz Europäische gedeckte Schuldverschreibung". c) Nach der ... für welche der in Umlauf befindlichen Pfandbriefgattungen der Pfandbriefbank welche der in § 41a genannten Bezeichnungen verwendet werden dürfen. In den Fällen, in denen die ... Angabe nicht oder nicht mindestens zwei Jahre veröffentlicht oder 6. entgegen § 41a ein Finanzinstrument in den Verkehr bringt." b) In Absatz 2 wird das Wort ... ausländischen Rechts ausgegeben wird." 18. Nach § 41 wird folgender § 41a eingefügt: „§ 41a Bezeichnungsschutz Europäische gedeckte ... 18. Nach § 41 wird folgender § 41a eingefügt: „ § 41a Bezeichnungsschutz Europäische gedeckte Schuldverschreibung (1) Es ist verboten, ...