Artikel 36 - Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen (ProdSGNOG k.a.Abk.)

Artikel 36 Inkrafttreten


Artikel 36 ändert mWv. 16. Juli 2021 ProdSG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 16. Juli 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Produktsicherheitsgesetz vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1087) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 26. Mai 2022 in Kraft.



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