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Artikel 18 - Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (SVReformG k.a.Abk.)

G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.01.2025, abweichend siehe Artikel 90
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Artikel 18 Änderung der Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung


Artikel 18 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 SVZustÜV offen

Die Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung vom 22. Juli 2013 (BGBl. I S. 2761), die durch Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 11a des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 17 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „§ 98 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§ 121 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

b)
In Nummer 2 werden die Wörter „§§ 20, 24a, 24b, 25 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§§ 31, 37, 38 und 39 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „§§ 64 bis 69 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§§ 92 bis 95 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

c)
In Nummer 3 werden die Wörter „nach den §§ 27 und 63d des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 42 und 88 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

d)
In Nummer 4 werden die Wörter „§§ 39 und 40 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§§ 54 und 55 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

e)
In Nummer 5 werden die Wörter „nach § 46 Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „nach § 63 Absatz 2 Satz 2" und die Wörter „§§ 22 bis 24 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „§§ 34 bis 36 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

f)
In Nummer 6 wird die Angabe „§ 62" durch die Angabe „§ 83" ersetzt.

g)
In Nummer 7 wird die Angabe „§ 63b" durch die Angabe „§ 86" ersetzt.

h)
In Nummer 8 wird die Angabe „§ 63c" durch die Angabe „§ 87" ersetzt.

i)
In Nummer 9 wird die Angabe „§ 63f" durch die Angabe „§ 90" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 1 werden die Wörter „nach dem zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach Teil 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bbb)
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 42a" durch die Angabe „§ 58" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „nach dem sechsten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach Teil 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 37" durch die Angabe „§ 52" ersetzt.

bb)
In Nummer 3 wird die Angabe „§ 60 Absatz 3" durch die Angabe „§ 81 Absatz 4" ersetzt.

cc)
In Nummer 4 werden die Wörter „nach § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes" und die Wörter „nach § 63a oder § 63e des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 85 oder § 89 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

3.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Nummer 1 werden die Wörter „nach dem zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach Teil 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

bbb)
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 37" durch die Angabe „§ 52" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „nach dem sechsten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach Teil 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 42a" durch die Angabe „§ 58" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 18 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 SVReformG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVReformG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung der Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung
V. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4625
Artikel 1 SVZustÜVAufhV Aufhebung der Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung
... vom 22. Juli 2013 (BGBl. I S. 2761), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932 ) geändert worden ist, wird ...