Artikel 10 - Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (TAMGEG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am 28. Januar 2022 in Kraft.

(2) Die Artikel 4, 5, 5a, 7b, 7d und 7e treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Die Artikel 2 und 9 treten am 27. Januar 2022 in Kraft.

(4) Artikel 7a tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft.

(5) Artikel 7c tritt am 1. November 2022 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Oktober 2021.



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