§ 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung, die zuletzt durch
Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 Nummer 1 wird nach dem Wort „Gerichtsvollzieher" ein Komma und das Wort „Steuerberater" eingefügt.
- 2.
- In Satz 2 werden die Wörter „Steuerberater und" gestrichen.
Artikel 34 ERVAG Inkrafttreten ... (4) Die Artikel 5, 9, 12, 15 und 18 treten am 1. Januar 2022 in Kraft. (5) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. (6) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. ...