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Artikel 14 - Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (ERVAG k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 VwGO § 55a, § 56a

Die Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 55a wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates technische Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht."

b)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 3 werden nach dem Wort „Gerichts" das Semikolon und die Wörter „das Nähere regelt die Verordnung nach Absatz 2 Satz 2" gestrichen.

bb)
Nach Nummer 3 werden die folgenden Nummern 4 und 5 eingefügt:

„4.
der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung und der elektronischen Poststelle des Gerichts,

5.
der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens genutzten Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos im Sinne des § 2 Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes und der elektronischen Poststelle des Gerichts,".

cc)
Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 6.

dd)
Folgender Satz wird angefügt:

„Das Nähere zu den Übermittlungswegen gemäß Satz 1 Nummer 3 bis 5 regelt die Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 2."

c)
In Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „und die geltenden technischen Rahmenbedingungen" gestrichen.

2.
§ 56a Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Einstellung in ein elektronisches Informationssystem" durch die Wörter „Veröffentlichung in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem" ersetzt.

b)
Satz 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 ERVAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERVAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 ERVAG Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung zum 1. Januar 2022
... § 55d Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, die zuletzt durch Artikel 14 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird nach der Angabe „Absatz 4" die Angabe ...