Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 32 - Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (ERVAG k.a.Abk.)

Artikel 32 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 32 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 SGB VIII § 60

In § 60 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4602) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 173 Satz 2 und 3" durch die Wörter „§ 174 Satz 2 und 3" ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 32 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 32 ERVAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERVAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 12 GüZustAnpG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 61 Absatz 2 ...