Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.11.2007 aufgehoben
Artikel 2
Ein rechtskräftig abgeschlossenes Spruchgerichtsverfahren kann zugunsten des Verurteilten nach den bisher für die Wiederaufnahme von Spruchgerichtsverfahren geltenden Vorschriften wieder aufgenommen werden.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1508/a175772.htm