Zitierungen von § 3 HöfeVfO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HöfeVfO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HöfeVfO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... über das Ersuchen an das Grundbuchamt um Eintragung oder Löschung des Hofvermerks ( § 3 Abs. 1 HöfeVfO ). (2) Die Gebühr wird in Pachtkreditsachen erhoben für 1. jede Niederlegung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 4 KostRÄG 2021 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... über das Ersuchen an das Grundbuchamt um Eintragung oder Löschung des Hofvermerks ( § 3 Abs. 1 HöfeVfO )." b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 2. 13. In Nummer 17006 wird ...


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