Das
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom
22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 5 Nummer 3a wird aufgehoben.
- 2.
- Artikel 20b wird aufgehoben.
- 3.
- Artikel 22 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „und 3" durch die Angabe „bis 4" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 und 3 ersetzt:
- c)
- Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.
V. v. 01.04.2021 BAnz AT 06.04.2021 V1; aufgehoben durch § 2 V. v. 23.12.2021 BAnz AT 28.12.2021 V2