Eingangsformel - Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (6. KVRVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5188 (Nr. 84); Geltung ab 17.12.2021
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Eingangsformel



Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:



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