Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (StrlSchNRVB k.a.Abk.)

B. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5261 (Nr. 86); Geltung ab 30.12.2021

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 30. Dezember 2021 StrlSchNRV Eingangsformel, StrlSchV NDWV AtEV NiSV

Die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Eingangsformel ist im Verweis auf die Fundstelle des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen im Bundesgesetzblatt die Angabe „2443" durch die Angabe „2433" zu ersetzen.



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