Artikel 3 - Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen (SodEGVerlG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. März 2022 KHG § 23

§ 23 Absatz 2 Nummer 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„5.
einen von § 22 Absatz 1 Satz 2 abweichenden Zeitraum regeln und".

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SodEGVerlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SodEGVerlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
V. v. 22.03.2022 BAnz AT 23.03.2022 V1
Eingangsformel 3. KrhWwSVÄndV
... Grund des § 23 Absatz 2 Nummer 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 473 ) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegebonusgesetz
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 938, BGBl. 2023 I Nr. 42
Artikel 1 PfleBoG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 473 ) geändert worden ist, wird folgender § 26e eingefügt: „§ 26e ...


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