Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (3. AGMahnVordrVÄndV)

V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 823 (Nr. 18); Geltung ab 01.06.2022
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Eingangsformel



Auf Grund des § 46a Absatz 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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