§ 46 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe


§ 46 wird in 1 Vorschrift zitiert

Für die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.

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Zitierungen von § 46 StBVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 StBVV Zeitgebühr (vom 01.07.2020)
... (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren (§§ 45, 46 ). Sie beträgt 30 bis 75 Euro je angefangene halbe ...


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