Zitierungen von § 40 StBVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 StBVV Zeitgebühr (vom 01.07.2020)
... nach § 23 sowie für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ( § 40 ), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren ...
§ 14 StBVV Pauschalvergütung (vom 20.07.2017)
... 29); 5. die Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ( § 40 ), im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§ 44) und in gerichtlichen und anderen Verfahren ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 5 8. StBerGÄndG Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... § 40 Abs. 8 der Steuerberatergebührenverordnung vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1442), die ...

Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Artikel 8 5. StRVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... „oder dem Führen steuerlicher Aufzeichnungen" eingefügt. 10. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden ... eingefügt. 10. § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden Auf die Vergütung des Steuerberaters ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 15 JStG 2007 Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... 6 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 41 Abs. 6" durch die Angabe „§ 40 Abs. 5" ersetzt. 4. Dem § 9 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: ... ist." 6. In § 13 Satz 1 Nr. 2 wird die der Klammerzusatz „(§§ 40 bis 43)" durch den Klammerzusatz „(§ 40)" ersetzt. 7. In § 14 ... die der Klammerzusatz „(§§ 40 bis 43)" durch den Klammerzusatz „(§ 40 )" ersetzt. 7. In § 14 Abs. 2 Nr. 5 wird der Klammerzusatz ... ersetzt. 7. In § 14 Abs. 2 Nr. 5 wird der Klammerzusatz „(§§ 40 bis 43)" durch den Klammerzusatz „(§ 40)" ersetzt. 8. § 16 ... der Klammerzusatz „(§§ 40 bis 43)" durch den Klammerzusatz „(§ 40 )" ersetzt. 8. § 16 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Er kann ... und für die Berichterstattung hierüber die Zeitgebühr." 20. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden ... Zeitgebühr." 20. § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (1) Für die Vertretung im ...


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