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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StGBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen


Artikel 5 ändert mWv. 19. Juli 2022 StrRehaHomG § 6

In § 6 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2443) werden die Wörter „innerhalb von fünf Jahren ab dem 22. Juli 2017" durch die Wörter „bis einschließlich 21. Juli 2027" ersetzt.