Artikel 2 - Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)

Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2022 SGB III § 54a, § 61, § 62, § 64, § 67, § 87, § 123, § 124, § 125, § 126, § 455 (neu)

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 969) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe angefügt:

§ 455 Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes".

2.
In § 54a Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „247" durch die Angabe „262" ersetzt.

3.
In § 61 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „103" durch die Angabe „109" ersetzt.

4.
In § 62 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „103" durch die Angabe „109" ersetzt.

5.
§ 64 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „14" durch die Angabe „15" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „150" durch die Angabe „160" ersetzt.

6.
In § 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „66" durch die Angabe „80" und die Angabe „709" durch die Angabe „856" ersetzt.

7.
In § 87 wird die Angabe „150" durch die Angabe „160" ersetzt.

8.
In § 123 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „119" durch die Angabe „126" ersetzt.

9.
In § 124 Nummer 2 wird die Angabe „119" durch die Angabe „126" ersetzt.

10.
In § 125 wird die Angabe „119" durch die Angabe „126" ersetzt.

11.
§ 126 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „277" durch die Angabe „334" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „3.637" durch die Angabe „4.392" und die Angabe „2.266" durch die Angabe „2.736" ersetzt.

c)
In Nummer 3 wird die Angabe „2.266" durch die Angabe „2.736" ersetzt.

12.
Folgender § 455 wird angefügt:

§ 455 Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Abweichend von § 422 sind die §§ 54a, 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2022 anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 2 27. BAföGÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 27. BAföGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 27. BAföGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 27. BAföGÄndG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. August 2022 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 2a CovidIfSGAnpG 2022 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I S. 1150 ) geändert worden ist, wird vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und werden die Wörter ...


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