Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (TAMGEGB k.a.Abk.)

B. v. 10.08.2022 BGBl. I S. 1385 (Nr. 29); Geltung ab 28.01.2022

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 28. Januar 2022 TAMGEG Artikel 2, Artikel 3, Artikel 5, Artikel 7, AMG § 21, § 55, AMVSÄndG Artikel 21

Das Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 2 Nummer 5 sind die Wörter „Dem Achtzehnten Abschnitt wird folgender Zwanzigster Unterabschnitt angefügt:" durch die Wörter „Im Achtzehnten Abschnitt wird nach dem Neunzehnten Unterabschnitt folgender Zwanzigster Unterabschnitt eingefügt:" zu ersetzen.

2.
In Artikel 3 Nummer 18 Buchstabe a sind in Absatz 1 Satz 2 die Wörter „Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014, der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 1; L 201 vom 27.7.2012, S. 28)" durch die Wörter „Richtlinien 2001/20/EG und 2001/83/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 1; L 339 vom 26.11.2014, S. 14)" zu ersetzen.

3.
In Artikel 3 Nummer 61 Buchstabe b ist in Absatz 3 die Angabe „§ 61" durch die Angabe „§ 65" zu ersetzen.

4.
Artikel 5 muss wie folgt lauten:

Artikel 5 Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202; 2020 I S. 318), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 2 wird aufgehoben.

2.
Artikel 21 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft."

b)
Absatz 6 wird aufgehoben."

5.
In Artikel 7 Nummer 7 ist nach der Angabe „Absatz 2" die Angabe „Satz 1" einzufügen.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. August 2022.



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