Artikel 6d - Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (CovidIfSGAnpG 2022 k.a.Abk.)

Artikel 6d Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes


Artikel 6d ändert mWv. 17. September 2022 BetrVG § 129

§ 129 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „19. März 2022" durch die Angabe „7. April 2023" ersetzt.

2.
Absatz 3 wird aufgehoben.



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