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Änderungen an Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 26.11.2022ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)§ 3 Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance
vom 19. September 2022 (BAnz AT 19.09.2022 V1)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
DIVI IntensivRegister-Verordnung
V. v. 08.04.2020 BAnz AT 09.04.2020 V4; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.11.2021 BAnz AT 12.11.2021 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

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