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Artikel 3 - Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs (EPPAuswG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 12. November 2022 SGB IV § 18f, mWv. 1. Januar 2023 § 20

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 969) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 18f wird nach Absatz 2b folgender Absatz 2c eingefügt:

„(2c) Die Landwirtschaftliche Alterskasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Deutsche Post AG dürfen die Versicherungsnummer verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den §§ 3 und 5 des Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetzes erforderlich ist."

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2023

2.
In § 20 Absatz 2, 2a Satz 1 und 6 wird jeweils die Angabe „1.600" durch die Angabe „2.000" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EPPAuswG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EPPAuswG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 EPPAuswG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 3 Nummer 2 tritt am 1. Januar 2023 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 3 BürgerGG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1985 ) geändert worden ist, wird die Angabe „Arbeitslosengeld II" durch die Wörter ...