Synopse aller Änderungen des ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 am 23.12.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Dezember 2023 durch Eingangsformel des ERP-WPG 2024 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ERP-WPG 2023.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.12.2023 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 23.12.2023 geltenden Fassung
durch G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 388
(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Befristung


(Text alte Fassung)

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024, frühestens jedoch am 31. Dezember 2023, außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024, frühestens jedoch am 31. Dezember 2023 *), außer Kraft.


---
*) Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 wurde am 22. Dezember 2023 verkündet.





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