Tools:
Update via:
Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze (FAGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Das Gemeindefinanzreformgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2051) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Satz 3" durch die Wörter „Absatz 1 und 2" ersetzt.
- 2.
- § 6 Absatz 8 wird wie folgt gefasst:„(8) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Festsetzung und Abführung der Umlage einschließlich der Festlegung des zuständigen Finanzamts oder sonstiger zuständiger Landesbehörden treffen."
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15597/a292274.htm