Artikel 9 - Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBGEG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 KWKG 2023 § 35

§ 35 Absatz 23 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2479), wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 StromPBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromPBGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 StromPBGEG Inkrafttreten
... Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 6, 8, 9 , 10 und 11 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (3) Artikel 7 tritt am 2. Januar 2023 in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV)
V. v. 25.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 139
§ 33 GWKHV Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte
... des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512 ) geändert worden ist, erzeugt worden ist, a) die elektrische Leistung der ...


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