Artikel 15 - 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)

Artikel 15 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes


Artikel 15 ändert mWv. 1. Januar 2023 AAG § 2

In § 2 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 des Aufwendungsausgleichsgesetzes vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3686), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1248) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „§ 28a Absatz 1a Satz 1" durch die Angabe „§ 95 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.



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