Artikel 26 - 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)

Artikel 26 Änderung des Bundesarchivgesetzes


Artikel 26 ändert mWv. 1. Januar 2023 BArchG § 3

In § 3 Absatz 3 des Bundesarchivgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. September 2021 (BGBl. I S. 4122) wird die Angabe „§ 1 Nummer 8" durch die Angabe „§ 1 Nummer 9" ersetzt.



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