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Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (MgFSGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 31. Januar 2023 in Kraft.

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