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§ 31 - Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung (RechPensV)

§ 31 Sonstige Erträge



Im Posten "Sonstige Erträge" sind die nichtpensionsfondstechnischen Erträge auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Hierzu gehören insbesondere:

1.
die Erträge aus erbrachten Dienstleistungen,

2.
(aufgehoben)

3.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, soweit sie nicht aus Kapitalanlagen herrühren,

4.
die Erträge auf Grund von Eingängen aus abgeschriebenen Forderungen sowie Erträge aus der Auflösung und Verminderung der Pauschalwertberichtigungen zu den Forderungen, soweit diese Erträge nicht aus den

a)
zu den Kapitalanlagen gehörenden Forderungen herrühren, die im Posten "Erträge aus Zuschreibungen" zu erfassen sind,

b)
Beitragsforderungen an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrühren, die im Posten "Gebuchte Bruttobeiträge" zu erfassen sind.





 

Frühere Fassungen von § 31 RechPensV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.05.2009Artikel 13 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31 RechPensV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 RechPensV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechPensV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 RechPensV Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
... ihrer Eigenart keine Abweichungen bedingen, 1. die §§ 3, 4, 6 bis 33 sowie 2. die gemäß § 5 dieser Verordnung ...
§ 40 RechPensV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
... über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen oder der §§ 6 bis 11, 13 bis 33 über die in einzelne Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung ...
§ 41 RechPensV Übergangsvorschriften (vom 01.01.2016)
... Dezember 2001 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. (2) Die §§ 31 , 32 und 34 Absatz 6, das Formblatt 2 und das Muster 1 in der Fassung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... Dezember 2004 (BGBl. I S. 3166), wird wie folgt geändert: 1. In den §§ 31 und 32 wird in Satz 2 jeweils die Nummer 2 gestrichen. 2. § 34 wird wie folgt ... 3. Dem § 41 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die §§ 31 , 32 und 34 Abs. 6, die Formblätter 1 und 2 sowie das Muster 1 in der Fassung des ...

Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
V. v. 09.06.2011 BGBl. I S. 1041
Artikel 5 RechVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung
...  1. § 41 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 31 , 32 und 34 Absatz 6, das Formblatt 2 und das Muster 1 in der Fassung des ...