Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der
Fruchtsaft-, Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung unter ihrer neuen Überschrift sowie der
Tabakerzeugnisverordnung in der vom Tag nach der Verkündung dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.