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§ 20 - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

neugefasst durch B. v. 23.01.2003 BGBl. I S. 102; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Geltung ab 30.05.1976; FNA: 201-6 Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren
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§ 20 Ausgeschlossene Personen



(1) 1In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden,

1.
wer selbst Beteiligter ist;

2.
wer Angehöriger eines Beteiligten ist;

3.
wer einen Beteiligten kraft Gesetzes oder Vollmacht allgemein oder in diesem Verwaltungsverfahren vertritt;

4.
wer Angehöriger einer Person ist, die einen Beteiligten in diesem Verfahren vertritt;

5.
wer bei einem Beteiligten gegen Entgelt beschäftigt ist oder bei ihm als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs tätig ist; dies gilt nicht für den, dessen Anstellungskörperschaft Beteiligte ist;

6.
wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist.

2Dem Beteiligten steht gleich, wer durch die Tätigkeit oder durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann. 3Dies gilt nicht, wenn der Vor- oder Nachteil nur darauf beruht, dass jemand einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit und für die Abberufung von ehrenamtlich Tätigen.

(3) Wer nach Absatz 1 ausgeschlossen ist, darf bei Gefahr im Verzug unaufschiebbare Maßnahmen treffen.

(4) 1Hält sich ein Mitglied eines Ausschusses (§ 88) für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 gegeben sind, ist dies dem Vorsitzenden des Ausschusses mitzuteilen. 2Der Ausschuss entscheidet über den Ausschluss. 3Der Betroffene darf an dieser Entscheidung nicht mitwirken. 4Das ausgeschlossene Mitglied darf bei der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein.

(5) 1Angehörige im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und 4 sind:

1.
der Verlobte,

2.
der Ehegatte,

2a.
der Lebenspartner,

3.
Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,

4.
Geschwister,

5.
Kinder der Geschwister,

6.
Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,

6a.
Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,

7.
Geschwister der Eltern,

8.
Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

2Angehörige sind die in Satz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn

1.
in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe nicht mehr besteht;

1a.
in den Fällen der Nummern 2a, 3 und 6a die die Beziehung begründende Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;

2.
in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;

3.
im Falle der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.





 

Frühere Fassungen von § 20 VwVfG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.12.2018Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
vom 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
aktuell vorher 07.06.2013Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
vom 31.05.2013 BGBl. I S. 1388
aktuellvor 07.06.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 20 VwVfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 VwVfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwVfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VwVfG Ausnahmen vom Anwendungsbereich (vom 01.09.2009)
... Eignungs- und ähnlichen Prüfungen von Personen gelten nur die §§ 3a bis 13, 20 bis 27, 29 bis 38, 40 bis 52, 79, 80 und 96; 3. der Vertretungen des Bundes im Ausland ...
§ 21 VwVfG Besorgnis der Befangenheit
... Mitwirkung enthält. (2) Für Mitglieder eines Ausschusses (§ 88) gilt § 20 Abs. 4  ...
§ 44 VwVfG Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
... wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt; 2. eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat; 3. ein ...
§ 71 VwVfG Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen
... des Ausschusses ablehnen, das in diesem Verwaltungsverfahren nicht tätig werden darf ( § 20 ) oder bei dem die Besorgnis der Befangenheit besteht (§ 21). Eine Ablehnung vor der ... Verhandlung eingelassen hat. Für die Entscheidung über die Ablehnung gilt § 20 Abs. 4 Satz 2 bis 4 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Batteriegesetz (BattG)
Artikel 1 G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1582; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280
§ 22 BattG Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten (vom 01.01.2021)
... der zuständigen Behörde nach den §§ 20 , 21 und 28 Absatz 1 können unbeschadet des § 24 Absatz 1 Satz 3 des ...

Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)
Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
§ 68 BinSchPersV Prüfungskommissionen
... zu befürchten ist, dürfen nicht an einer Prüfung mitwirken. Die §§ 20 und 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind entsprechend anzuwenden. Unbeschadet des ...

BMVg-Verwaltungsfachangestelltenprüfungsverordnung (BMVgVFAPrV)
V. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 137
§ 3 BMVgVFAPrV Ausschluss von der Mitwirkung und ordnungsgemäße Besetzung
... und bei der Abschlussprüfung selbst dürfen Personen, bei denen die in § 20 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes genannten Ausschlussgründe vorliegen oder die Besorgnis der Befangenheit besteht, weder ...

Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 41 BPersVG Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung
... dem Personalrat. Angehörige im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 sind die in § 20 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgeführten Personen. Hat ein Mitglied des Personalrats Grund zu der Annahme, dass ...

Bundesrechnungshofgesetz (BRHG)
G. v. 11.07.1985 BGBl. I S. 1445; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 82 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
§ 17 BRHG Ausschluß wegen Befangenheit
... Angelegenheit tätig werden, an der sie selbst oder an der Angehörige im Sinne des § 20 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beteiligt gewesen sind oder für die sie selbst oder ...

Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung (FahrSiLehrgZulV)
V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 125
§ 6 FahrSiLehrgZulV Unabhängigkeit der Prüfenden
... Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Prüfender bei entsprechender Anwendung des § 20 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausgeschlossen wäre. Im Übrigen gelten § 20 Absatz 4 und § 21 Absatz ... 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausgeschlossen wäre. Im Übrigen gelten § 20 Absatz 4 und § 21 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...

Filmförderungsgesetz (FFG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
§ 11 FFG Befangenheit
... von Förderhilfen, die den Dritten begünstigen können. § 20 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. (2) Beschlüsse, an denen ...

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen (vom 22.06.2023)
... § 11 Nr. 1 und 2, § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und 3, §§ 14, 15, 20 Abs. 1 und 3 , § 21 Abs. 1, §§ 23 und 26 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe der ...

Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)
Artikel 1 V. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 562, 688; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 12 InhKontrollV Erwerbsinteressen (vom 28.12.2022)
... anzugeben. (7) Angehörige im Sinne dieser Vorschrift sind die in § 20 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes genannten ...

Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung (ÖDAPrV)
V. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 366
§ 7 ÖDAPrV Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation
... an der Abschlussprüfung mitwirken, wenn bei ihr 1. mindestens einer der nach § 20 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes genannten Ausschlussgründe vorliegt oder 2. die Besorgnis der Befangenheit ...
§ 14 ÖDAPrV Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung
... darf eine Person nicht mitwirken, wenn bei ihr 1. mindestens einer der nach § 20 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes genannten Ausschlussgründe vorliegt oder 2. die Besorgnis der Befangenheit ...

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 55 PflAPrV Sachverständige, Gutachten
... Schutz vor Interessenkonflikten und zur Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit sind die §§ 20 und 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend anzuwenden. Hierauf sind ...

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Artikel 1 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 18 SchfHwG Berufspflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (vom 22.07.2017)
... des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers im Sinne des Satzes 1 sind die in § 20 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bezeichneten Angehörigen. (3) In den Fällen des Absatzes 2 hat sich ...

Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
V. v. 01.06.2016 BGBl. I S. 1284; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 37
§ 21 SUrlV Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen (vom 01.01.2024)
... einer oder eines im Haushalt der Beamtin oder des Beamten lebenden Angehörigen im Sinne des § 20 Absatz 5 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ein Arbeitstag im Urlaubsjahr 4. bei ärztlich ...

Stammzellgesetz (StZG)
G. v. 28.06.2002 BGBl. I S. 2277; zuletzt geändert durch Artikel 50 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 8 StZG Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
... und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die §§ 20 und 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten entsprechend. (4) Die Bundesregierung ...

StIKoVet-Verordnung (StIKoVetV)
V. v. 05.05.2015 BGBl. I S. 687
§ 6 StIKoVetV Sachverständige, Gutachten
... und zur Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit sind die Grundsätze der §§ 20 und 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend anzuwenden. Hierauf sind ...
§ 12 StIKoVetV Beschlussfassung
... der Beschlussfassung darüber nicht anwesend sein. (7) Im Übrigen ist § 20 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend ...

Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz
G. v. 22.09.1994 BGBl. I S. 2593; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 3 UPAG Allgemeine Genehmigungspflicht (vom 01.01.2024)
... durchführen wollen, kann dem Antragsteller als Bevollmächtigtem nach den §§ 14 bis 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes eine alle Teilnehmer erfassende Genehmigung erteilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung
V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2645
Artikel 1 3. InhKontrollVÄndV Änderung der Inhaberkontrollverordnung
... anzugeben. (7) Angehörige im Sinne dieser Vorschrift sind die in § 20 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes genannten Personen." 17. § 13 wird wie folgt geändert: a) ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes
G. v. 03.11.2020 BGBl. I S. 2280
Artikel 1 1. BattGÄndG Änderung des Batteriegesetzes
... Erlass von Verwaltungsakten Verwaltungsakte der zuständigen Behörde nach den §§ 20 , 21 und 28 Absatz 1 können unbeschadet des § 24 Absatz 1 Satz 3 des ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2495
Artikel 1 1. SchfHwGÄndG
... des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers im Sinne des Satzes 1 sind die in § 20 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bezeichneten Angehörigen. (3) In den Fällen des Absatzes 2 hat sich der ...

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 1 LPartRBerG Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
... § 20 Absatz 5 Nummer 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 7 EheRAnpG Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
...  § 20 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel ...

Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388; zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
Artikel 1 PlVereinhG Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
... ein Semikolon und das Wort „Rechtsbehelfsbelehrung" angefügt. 2. § 20 Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Filmförderungsgesetz (FFG)
neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
§ 9 FFG Befangenheit (vom 01.01.2009)
... von Förderungshilfen, die den Dritten begünstigen können, nicht mitwirken. § 20 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. (2) Beschlüsse, an denen ...

Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators
V. v. 17.12.1992 BGBl. I S. 2072; aufgehoben durch § 2 V. v. 04.01.2018 BGBl. I S. 122
§ 1 FPKBeauftrV (vom 01.10.2011)
... Der Dienstsitz des Flughafenkoordinators ist der Flughafen Frankfurt/Main. (4) § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine ...

WpÜG-Widerspruchsausschuss-Verordnung
V. v. 27.12.2001 BGBl. I S. 4261; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
§ 4 WpÜGWidV Von der Mitwirkung ausgeschlossene Personen
... Unbeschadet der §§ 20 und 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind ehrenamtliche Beisitzer, die bei dem Bieter oder der ... Abs. 1 und 3 einen anderen ehrenamtlichen Beisitzer. (3) Unbeschadet der §§ 20 und 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind beamtete Beisitzer von der Mitwirkung an ...