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Zitierungen von § 4 Drittes D-Markbilanzergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 3. DMBilGErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. DMBilGErgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 3. DMBilGErgG
... Ist in einer Eröffnungsbilanz für eine Beteiligung im Sinne des § 4 ein höherer Wert als der nach §§ 2 bis 4 zulässige endgültige Wert ... eine Beteiligung im Sinne des § 4 ein höherer Wert als der nach §§ 2 bis 4 zulässige endgültige Wert eingesetzt worden, so kann dieser Wertansatz in der ... steuerlichen Eröffnungsbilanz ist der Wertansatz durch Einsetzung des nach §§ 2 bis 4 zulässigen Höchstwertes zu berichtigen. (2) Sind Wertpapiere oder Anteile ... und Anteile können handelsrechtlich höchstens mit dem nach §§ 2 bis 4 endgültig zulässigen Wert angesetzt werden; steuerlich kann höchstens der nach ... steuerlich kann höchstens der nach § 2 Abs. 1 bis 3, § 3 Abs. 1, 2 oder 4, § 4 Abs. 2 oder 3 endgültig zulässige Wert angesetzt werden. Die steuerliche ... Anteile im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme eine Beteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 darstellten, kann in der steuerlichen Eröffnungsbilanz endgültig ... kann in der steuerlichen Eröffnungsbilanz endgültig höchstens der nach § 4 Abs. 2 oder 3 zulässige Wert angesetzt werden. (4) Ist für eine Beteiligung ... 2 des D-Markbilanzergänzungsgesetzes ein höherer Wert als der nach §§ 2 bis 4 zulässige endgültige Wert eingesetzt worden, so kann dieser Wertansatz beibehalten ...
§ 7 3. DMBilGErgG
... Wertansätze durch Einsetzung von endgültigen Wertansätzen nach §§ 2 bis 4 muß spätestens in der Jahresbilanz für das am 31. Dezember 1955 endende oder ... aufgestellt wird. In den Fällen des § 2 Abs. 4 Satz 4, § 3 Abs. 3 Satz 2, § 4 Abs. 4 Satz 2 muß die Berichtigung der steuerlichen Eröffnungsbilanz spätestens an ...
§ 8 3. DMBilGErgG
... Werden Wertansätze, die nach §§ 1 bis 5 berichtigt werden können, nicht spätestens in der in § 7 Abs. 1, 2 oder 4 als ... wird, gelten an Stelle der Bewertungsvorschriften des D-Markbilanzgesetzes die nach §§ 2 bis 5 zulässigen Werte; die eingesetzten Werte sind endgültige Wertansätze. Ist bei ... Werte sind vorläufige Wertansätze, für ihre Berichtigung gelten §§ 1 bis 6, § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 5 ...
§ 9 3. DMBilGErgG
... Die §§ 1 bis 8 sind auf Werte, mit denen Wertpapiere und Anteile in einer nach § 1 der ...
§ 11 3. DMBilGErgG
... Führt der Ansatz eines nach §§ 2 bis 5, § 10 zulässigen Wertes zu einer Berichtigung der steuerlichen ... 2 gelten nicht für Anteile im Sinne des § 3 Abs. 4. (4) Die §§ 1 bis 8, § 10 sowie die vorstehenden Absätze sind für die in § 74 Abs. 4 des ...
 
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