Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (BauLPDigGB k.a.Abk.)

B. v. 08.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 214; Geltung ab 07.07.2023

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 7. Juli 2023 BauLPDigG Artikel 1, Artikel 6, BauGB § 31, § 245f

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Artikel 1 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In Nummer 8 sind nach dem Wort „Asylbegehrenden" ein Komma und die Wörter „des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke" einzufügen.

b)
In Nummer 17 ist in § 245f Absatz 2 des Baugesetzbuchs das Wort „Bauweisen" durch das Wort „Bauwesen" zu ersetzen.

2.
Artikel 6 Absatz 2 muss wie folgt lauten:

„(2) In Artikel 1 Nummer 19 tritt § 246c Absatz 6 Satz 4 des Baugesetzbuchs mit Ablauf des 7. Juli 2024 außer Kraft."



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