Das
Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Artikel 1 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In Nummer 8 sind nach dem Wort „Asylbegehrenden" ein Komma und die Wörter „des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke" einzufügen.
- b)
- In Nummer 17 ist in § 245f Absatz 2 des Baugesetzbuchs das Wort „Bauweisen" durch das Wort „Bauwesen" zu ersetzen.
- 2.
- Artikel 6 Absatz 2 muss wie folgt lauten: