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Synopse aller Änderungen des Bundesbesoldungsgesetz am 01.06.2010

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juni 2010 durch Artikel 2 des DNeuG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BBesG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2010 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
    § 1 Geltungsbereich
    § 2 Regelung durch Gesetz
    § 3 Anspruch auf Besoldung
    § 3a Besoldungskürzung
    § 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
    § 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
    § 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
    § 7 Kaufkraftausgleich
    § 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
    § 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
    § 9a Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
    § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
    § 11 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
    § 12 Rückforderung von Bezügen
    § 13 Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen
    § 14 Anpassung der Besoldung
    § 14a Versorgungsrücklage
    § 15 Dienstlicher Wohnsitz
    § 16 Amt, Dienstgrad
    § 17 Aufwandsentschädigungen
    § 17a Zahlungsweise
2. Abschnitt Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
    1. Unterabschnitt Allgemeine Grundsätze
       § 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung
       § 19 Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
       § 19a Besoldungsanspruch bei Verleihung eines anderen Amtes
    2. Unterabschnitt Vorschriften für Beamte und Soldaten
       § 20 Besoldungsordnungen A und B
       § 21 (aufgehoben)
       § 22 (aufgehoben)
       § 23 Eingangsämter für Beamte
       § 24 Eingangsamt für Beamte in besonderen Laufbahnen
       § 25 Beförderungsämter
       § 26 Obergrenzen für Beförderungsämter
       § 27 Bemessung des Grundgehaltes
       § 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten
       § 29 Öffentlich-rechtliche Dienstherren
       § 30 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten
       § 31 (aufgehoben)
    3. Unterabschnitt Vorschriften für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
       § 32 Bundesbesoldungsordnung W
       § 33 Leistungsbezüge
       § 34 Vergaberahmen
       § 35 Forschungs- und Lehrzulage
       § 36 (aufgehoben)
    4. Unterabschnitt Vorschriften für Richter und Staatsanwälte
       § 37 Besoldungsordnung R
       § 38 Bemessung des Grundgehalts
3. Abschnitt Familienzuschlag
    § 39 Grundlage des Familienzuschlages
    § 40 Stufen des Familienzuschlages
    § 41 Änderung des Familienzuschlages
4. Abschnitt Zulagen, Vergütungen
    § 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
    § 42a Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
    § 43 Prämien für Angehörige der Spezialkräfte der Bundeswehr
    § 44 Stellenzulage für hauptamtliche Lehrkräfte
    § 45 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
    § 46 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
    § 47 Zulagen für besondere Erschwernisse
    § 48 Mehrarbeitsvergütung
    § 49 Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst
    § 50 (weggefallen)
    § 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
    § 51 Andere Zulagen und Vergütungen
5. Abschnitt Auslandsdienstbezüge
    § 52 Auslandsdienstbezüge
    § 53 Zahlung der Auslandsdienstbezüge
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 53a Verordnungsermächtigung
    § 54 Kaufkraftausgleich
    § 55 Auslandszuschlag
    § 56 Auslandskinderzuschlag
    § 57 Mietzuschuss
    § 58 Auslandsdienstbezüge bei Abordnungen
    § 58a Auslandsverwendungszuschlag
6. Abschnitt Anwärterbezüge
    § 59 Anwärterbezüge
    § 60 Anwärterbezüge nach Ablegung der Laufbahnprüfung
    § 61 Anwärtergrundbetrag
    § 62 (aufgehoben)
    § 63 Anwärtersonderzuschläge
    § 64 (aufgehoben)
    § 65 Anrechnung anderer Einkünfte
    § 66 Kürzung der Anwärterbezüge
7. Abschnitt (aufgehoben)
    § 67 (aufgehoben)
    § 68 (aufgehoben)
    § 68a (aufgehoben)
8. Abschnitt Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei
    § 69 Dienstbekleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Soldaten
    § 70 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
9. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 71 Rechtsverordnungen, Allgemeine Verwaltungsvorschriften
    § 72 Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit
    § 72a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
    § 73 Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
    § 73a Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
    § 74 Übergangsregelung zum Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder
    § 75 Übergangszahlung
    § 76 Konkurrenzregelung beim Grundgehalt für den vom Besoldungsüberleitungsgesetz erfassten Personenkreis
    § 77 Übergangsvorschriften aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes
    § 78 Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
    § 79 (aufgehoben)
    § 80 Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
    § 80a
    § 81 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998
    § 82 Übergangsregelungen für Anwärterbezüge aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998
    § 83 Übergangsregelung für Ausgleichszulagen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
    § 84 Anpassung von Bezügen nach fortgeltendem Recht
    § 85 Einmalige Zahlung im Jahr 2009
    § 86 Anwendungsbereich in den Ländern
    Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B
    Anlage II Bundesbesoldungsordnung W
    Anlage III Bundesbesoldungsordnung R
    Anlage IV
    Anlage V
    Anlage VIa
    Anlage VIb
    Anlage VIc
    Anlage VId
    Anlage VIe
    Anlage VIf
    Anlage VIg
    Anlage VIh
    Anlage VIi
    Anlage VIII
    Anlage IX
 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 53a (neu)




§ 53a Verordnungsermächtigung


vorherige Änderung

 


Das Auswärtige Amt regelt die Einzelheiten des Auslandszuschlags einschließlich dessen Erhöhung nach § 53 Abs. 6 Satz 3 in der vom 1. Juli 2010 an geltenden Fassung sowie die Zuteilung der Dienstorte zu den Stufen des Auslandszuschlags durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung.