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Zitierungen von § 33 Parteiengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 PartG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PartG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 84 StGB Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei (vom 30.07.2016)
... die im Verfahren nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder im Verfahren nach § 33 Abs. 2 des Parteiengesetzes erlassen ist, oder einer vollziehbaren Maßnahme zuwiderhandelt, ...
§ 85 StGB Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot (vom 30.07.2016)
... Zusammenhalt 1. einer Partei oder Vereinigung, von der im Verfahren nach § 33 Abs. 3 des Parteiengesetzes unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer ...

Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 20 VereinsG Zuwiderhandlungen gegen Verbote (vom 16.03.2017)
... einer vollziehbaren Feststellung, daß sie Ersatzorganisation einer verbotenen Partei sind ( § 33 Abs. 3 des Parteiengesetzes ), aufrechterhält oder sich in einer solchen Partei oder in einem solchen Verein als Mitglied ...