Artikel 19 - Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)

Artikel 19 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung


Artikel 19 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Oktober 2023 VwGO § 173

In § 173 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 71) geändert worden ist, werden das Semikolon und die Wörter „Buch 6 der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 19 VRUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 VRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuchs (5. VwVfÄndG)
G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
Artikel 2 5. VwVfÄndG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272 ) geändert worden ist, wird nach den Wörtern „§ 3a Absatz 2 des ...


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