Artikel 1 - Verordnung zur Weiterentwicklung und Anpassung der Vorbereitungsdienste für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst und für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDVEV k.a.Abk.)

V. v. 19.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 282; Geltung ab 01.12.2023

Artikel 1 Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes


Artikel 1 ändert mWv. 1. Dezember 2023 GntZollDVDV

(gesamter Text siehe Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes - GntZollDVDV)



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