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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung weinrechtlicher und hopfenrechtlicher Bestimmungen (WeinSFVEV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Weinverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 10. November 2023 WeinV § 8

Die Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1873) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 8 gestrichen.

2.
§ 8 wird aufgehoben.

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