Artikel 5 - Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung sowie weiterer Verordnungen (EnSTransVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367; Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Die Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

(2) Die Artikel 2, 3 Nummer 1 bis 3 Buchstabe a, Nummer 4 bis 18 sowie Artikel 4 treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

(3) Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b und c tritt am 19. Januar 2024 in Kraft.



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