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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) (BVFGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Dezember 2023 FachKrEFG Artikel 2, Artikel 3

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 3 Buchstabe b wird gestrichen.

b)
Nummer 4a wird gestrichen.

2.
Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird in dem neu eingefügten § 20b Absatz 1 Nummer 7 die Angabe „5" durch die Angabe „6" ersetzt.

b)
In Nummer 3a wird nach dem Wort „qualifizierten" das Wort „inländischen" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BVFGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVFGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 7 RüfüVG Änderung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
... der Fachkräfteeinwanderung vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 390 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 Buchstabe e wird ...