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Artikel 4 - Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze (BetrInASGEV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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