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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl

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im FeV

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631; Geltung ab 01.01.1999
FNA: 9231-1-11; 92 Straßenverkehrswesen 923 Straßenverkehrsrecht 9231 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
Änderungen / Synopse | 30 Gesetze verweisen aus 46 Artikeln auf Fahrerlaubnis-Verordnung


I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

§ 1 Grundregel der Zulassung

§ 2 Eingeschränkte Zulassung

§ 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

II. Führen von Kraftfahrzeugen

1. Allgemeine Regelungen

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland

§ 8 Ausschluß des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse

§ 9 Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen

§ 10 Mindestalter

§ 11 Eignung

§ 12 Sehvermögen

§ 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel

§ 15 Fahrerlaubnisprüfung

§ 16 Theoretische Prüfung

§ 17 Praktische Prüfung

§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung

§ 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle

§ 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen

§ 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen

§ 25 Ausfertigung des Führerscheins

§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins

4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen

§ 26 Dienstfahrerlaubnis

§ 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis

5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse

§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a (aufgehoben)

§ 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

6. Fahrerlaubnis auf Probe

§ 32 Ausnahmen von der Probezeit

§ 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars

§ 35 Aufbauseminare

§ 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 37 Teilnahmebescheinigung

§ 38 Verkehrspsychologische Beratung

§ 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis

7. Punktsystem

§ 40 Punktbewertung nach dem Punktsystem

§ 41 Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

§ 42 Aufbauseminare

§ 43 Besondere Aufbauseminare nach § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 44 Teilnahmebescheinigung

§ 45 Punkterabatt auf Grund freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung

8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen

§ 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen

§ 47 Verfahrensregelungen

9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

§ 48a Voraussetzungen

§ 48b Evaluation

III. Register

1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister

§ 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister

§ 50 Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes

§ 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 53 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 54 Sicherung gegen Mißbrauch

§ 55 Aufzeichnung der Abrufe

§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern

§ 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern

2. Verkehrszentralregister

§ 59 Speicherung der Daten im Verkehrszentralregister

§ 60 Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes

§ 62 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes

§ 63 Vorzeitige Tilgung

§ 64 Identitätsnachweis

IV. Anerkennung und Akkreditierung für bestimmte Aufgaben

§ 65 Ärztliche Gutachter

§ 66 Begutachtungsstelle für Fahreignung

§ 67 Sehteststelle

§ 68 Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe

§ 69 Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung

§ 70 Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

§ 71 Verkehrspsychologische Beratung

§ 72 Akkreditierung

V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 73 Zuständigkeiten

§ 74 Ausnahmen

§ 75 Ordnungswidrigkeiten

§ 76 Übergangsrecht

§ 77 Verweis auf technische Regelwerke

§ 78 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2) Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Abs. 2 durch den Fahrlehrer

Anlage 2 (zu § 5 Abs. 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas

Anlage 3 (zu § 6 Abs. 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern

Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Anlage 5 (zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5) Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5) Anforderungen an das Sehvermögen

Anlage 7 (zu § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung

Anlage 8 (zu § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1, § 48 Abs. 3) Allgemeiner Führerschein, Dienstführerscheine, Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Anlage 8a (zu § 48a) Muster der Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"

Anlage 8b (zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c (zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Anlage 9 (zu § 25 Abs. 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Anlage 10 (zu den §§ 26 und 27) Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr

Anlage 11 (zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Anlage 12 (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)

Anlage 13 (zu § 40) Punktbewertung nach dem Punktsystem

Anlage 14 (zu § 66 Abs. 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung

Anlage 15 (zu § 11 Abs. 5) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten