Artikel 2 - Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (VergRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit


Artikel 2 ändert mWv. 14. Februar 2024 VSVgV § 2

§ 2 Absatz 2 Satz 2 der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 222) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„Im Übrigen ist Abschnitt 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2), der zuletzt durch die Bekanntmachung vom 6. September 2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4) geändert worden ist, anzuwenden."



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