Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung (BImSchV17uaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43; Geltung ab 16.02.2024, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2 Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Februar 2024 ChemVerbotsV § 5, Anlage 1, Anlage 2, mWv. 7. August 2026 offen

Die Chemikalien-Verbotsverordnung vom 20. Januar 2017 (BGBl. I S. 94; 2018 I S. 1389), die zuletzt durch Artikel 300 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:

„2.
Kraftstoffen an Tankstellen oder sonstigen Betankungseinrichtungen, die unter die Unterpositionen 2710 12 31, 2710 12 41, 2710 12 45, 2710 12 49, 2710 12 50, 2710 12 70 und 2710 19 21 der Kombinierten Warennomenklatur nach Artikel 1 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1; L 341 vom 3.12.1987, S. 38; L 378 vom 31.12.1987, S. 120; L 130 vom 26.5.1988, S. 42; L 151 vom 8.6.2016, S. 22), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2022/2465 (ABl. L 322 vom 16.12.2022, S. 81) geändert worden ist, fallen, sofern diese zur Verwendung in Luftfahrzeugen bestimmt sind,".

b)
Die bisherigen Nummern 2 bis 9 werden die Nummern 3 bis 10.

2.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 07.08.2026

 
a)
Eintrag 1 wird aufgehoben.

b)
Eintrag 2 wird Eintrag 1.

Ende abweichendes Inkrafttreten


 
c)
Eintrag 3 wird aufgehoben.

abweichendes Inkrafttreten am 07.08.2026

 
d)
Eintrag 4 wird Eintrag 2.

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
In Anlage 2 Eintrag 2 Spalte 1 Nummer 2 werden die Wörter „und nicht bereits von Eintrag 1 erfasst sind" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BImSchV17uaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BImSchV17uaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BImSchV17uaÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a, b und d tritt am 7. August 2026 in ...


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